Eigenständige Verhandlungen für Zeitarbeitsbranche gefordert
In ihrer gestrigen Ausgabe veröffentlichte die FAZ einen Artikel zum Thema Equal Pay. iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz pocht darin auf die eigenständigen Verhandlungen der Zeitarbeitsbranche mit den Gewerkschaften auf dem Hintergrund der Tarifautonomie.
Arbeitgeber und Gewerkschaften suchen nach einem Modell, das die gleiche Bezahlung von Stamm- und Zeitarbeitern regelt. Obwohl die Definition noch unklar ist, wird das Prinzip vielerorts schon angewendet. Aufwand und Kosten werden steigen - und die Löhne.
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Glossar
- Equal Pay
Gleichbezahlung von Zeit- und Stammarbeitskräften.
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 sowie § 9 Nr. 2 AÜG muss, falls kein abweichender Tarifvertrag gilt, das Zeitarbeitunternehmen dem Arbeitnehmer für die Zeit der Überlassung die im Betrieb des Kunden geltenden wesentlichen Arbeits- und Entgeltbedingungen gewähren; "Equal Pay" oder auch treffender "Equal Treatment" genannt.
- Werner Stolz
Rechtsanwalt15.03.2001 - heute
Bundesgeschäftsführer und Mitglied des iGZ ‑ Bundesvorstandes des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen ‑ iGZ e.V.









