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Ab Freitag, 1. Juni, gelten für das Maler- und Lackiererhandwerk sowie die Abfallwirtschaft allgemeinverbindlich die Mindestlohnverordnungen.
In der 195. Ausgabe des Bundesanzeigers vom 28. Dezember 2011 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die verbindliche Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung.
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